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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – was Eigentümer und Bauherren jetzt wissen sollten!

Stand 24.02.2026

Die Bundesregierung hat sich im Februar 2026 auf die Eckpunkte eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) verständigt, dass das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Ziel ist es, Modernisierungsprozesse im Gebäudebereich zu vereinfachen und dabei weiterhin die Klimaschutzziele im Blick zu behalten. Das neue Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und betrifft alle, die planen, eine bestehende Heizungsanlage zu ersetzen oder in ein Gebäude zu investieren.

Ein zentraler Punkt der Reform ist der Wegfall der bislang umstrittenen Vorgabe, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Diese feste Quote wird gestrichen. Stattdessen erhalten Eigentümer mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heiztechnologie. Künftig sind neben Wärmepumpen und Fernwärme auch moderne Gas- oder Ölheizungen zulässig, wenn sie bestimmte Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe erfüllen.

Damit will die Bundesregierung den Austausch alter Heiztechnik beschleunigen, Bürokratie abbauen und Investitionshemmnisse reduzieren. Bestehende funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht zwangsläufig ersetzt werden. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungen werden nicht vorgesehen. Eigentümer können selbst entscheiden, welche Technik für ihr Gebäude am besten geeignet ist.

Ein neues Element in der Reform ist die sogenannte „Bio-Treppe“. Ab 2029 sollen neue Gas- und Ölheizungen einen steigenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen grünen Gasen nutzen. Dieser Anteil wird schrittweise angehoben, um fossile Energieträger langfristig zu reduzieren.

Für Hauseigentümer ist besonders wichtig, dass die staatliche Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für energetische Sanierungen und den Austausch von Heizungen weiterhin besteht. Nach der aktuellen Planung soll diese Unterstützung bis mindestens 2029 verfügbar bleiben. Damit können Eigentümer nach wie vor finanzielle Vorteile beim Umstieg auf effizientere und klimafreundlichere Heizsysteme nutzen.

Auch die kommunale Wärmeplanung wird überarbeitet. Für kleinere Gemeinden sollen die Regeln vereinfacht werden, um Planungsprozesse zu entlasten und mehr Klarheit zu schaffen. Gleichzeitig werden Anpassungen an der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) direkt umgesetzt.

Für viele Hausbesitzer, Vermieter und Bauherren bedeutet das neue Gesetz vor allem mehr Flexibilität bei der Entscheidung für eine Heiztechnik, die sowohl zu ihrem Gebäude als auch zu ihren individuellen Anforderungen passt. Gleichzeitig sorgt die Reform für mehr Planungssicherheit, da bürokratische Hürden abgebaut und Fördermöglichkeiten klarer definiert werden.

Planen Sie bereits, Ihre Heizungsanlage zu modernisieren oder möchten Sie das Thema in naher Zukunft angehen? Unsere Energieberater beraten Sie unverbindlich und erstellen ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir unterstützen Sie zudem bei der Beantragung der Fördermittel, sodass Sie alle Zuschüsse unkompliziert nutzen können. Vereinbaren Sie direkt einen Termin unter 07253-9299-0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@essenpreis.de. Wir freuen uns darauf, Sie rund um das Thema Heizungsmodernisierung zu begleiten und als starker Partner an Ihrer Seite zu sein.

Weitere Informationen und den vollständigen Artikel finden Sie hier:
👉Infopapier Gebäudemodernisierungsgesetz 24.02.2026

👉 Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Karlsruhe: Aktuelles

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